Lizenzbedingungen  15.11.05 Sf

Vorliegende Lizenzbedingungen (Lizenzvertrag) regeln das Rechtsverhltnis zwischen Software- und Broservice Christine Schremmer, Goethestrae 1, 63533 Mainhausen, nachfolgend Lizenzgeber, und ihren Kunden, nachfolgend Lizenznehmer, hinsichtlich des Computerprogrammes SL Urlaubsplaner, nachfolgend Software.

Durch Annahme der Lizenzbedingungen im Rahmen der Softwareinstallation wird ein rechtsgltiger Vertrag zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer mit nachfolgendem Inhalt geschlossen.


1. Gegenstand des Lizenzvertrages
1.1	Gegenstand dieser Bedingungen ist das Computerprogramm SL-Urlaubsplaner wie auf CD, Diskette, USB-Stick, Dateidownload oder als E-Mail-Anhang ausgeliefert. Die Lizenzbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, gleichermaen fr die kostenpflichtige Vollversion (Version mit mehr als zwei Nutzerkonten) sowie fr die kostenfreie Demoversion. 

1.2 	Die Software wird dem Lizenznehmer auf Dauer und im Umfang der von ihm erworbenen Nutzerkontenanzahl berlassen. 


2. Urheberrecht / Schutzrechte
2.1 	Das Software-Programm SL-Urlaubsplaner inklusive aller
Softwarebestandteile, insbesondere die Datenbank bzw. die Datenbasis sowie
sonstige Programm- und Datenbereiche sind urheberrechtlich geschtzt. Das
Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das
Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, Logos und
andere Darstellungsformen.

2.2 	Es ist untersagt, das Programm, Teile des Programms oder Bestandteile der
Software sowie die Datenbank oder Datenstze zu kopieren, zu verndern, in
sonstiger Weise zu vervielfltigen, zu vermieten, zu verffentlichen, umzugestalten
oder in technischer Weise auf einen anderen Datentrger auerhalb dieser
Lizenzbedingungen zu bertragen oder sonst wie zu nutzen.

3. Vervielfltigungsrechte
3.1  Der Lizenznehmer darf die Software vervielfltigen, sofern eine solche Vervielfltigung fr die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfltigungen zhlen insbesondere die Installation des Programms von einem vorhandenen Originaldatentrger (Webserver des Lizenzgebers/CD/Diskette/USB) auf einen Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

3.2 	Darber hinaus kann der Lizenznehmer eine Vervielfltigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Der Lizenznehmer darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie anfertigen und aufbewahren. Die Sicherungskopie ist als solche der berlassenen Software  zu kennzeichnen (Urheberrechtsvermerk).

3.3 	Weitere Vervielfltigungen darf der Lizenznehmer nicht anfertigen. Hierzu zhlt auch die Ausgabe des Programmcodes auf einem Drucker sowie wesentlicher Teile davon.

3.4 	Von der Demoversion der Software (Version bis zu zwei Nutzerkonten), die auch ausdrcklich als Demoversion bezeichnet ist, darf der Lizenznehmer Kopien der Software fertigen und an Dritte zur Nutzung im Sinne dieser Lizenzbedingungen unentgeltlich weiter geben. Von der Berechtigung, diese Version zu vervielfltigen, sind der Programmcode sowie die Bestandteile der Software ausgenommen.


4. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz und Portable-Version"
4.1 	Der Lizenznehmer darf die Software auf jeder ihm zur Verfgung stehenden Hardware einsetzen. Sofern der Lizenznehmer jedoch die Hardware wechselt, muss er die Software vom Massenspeicher (Festplatte etc.) der bisher verwendeten Hardware lschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrtighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulssig und mithin nicht erlaubt.

4.2 	Der Einsatz der berlassenen Software innerhalb eines Netzwerks oder eines sonstigen Mehrplatz-Rechnersystems ist unzulssig, wenn die Anzahl der Nutzer grer als die erworbene Kontenanzahl ist. 

4.3 	Der Einsatz der berlassenen Software als Portable-Version", z. B. auf einem USB-Stick, ermglicht die Nutzung der Software ohne Installation auf einem Massenspeicher. Der Nutzung hat unter Beachtung von 4.1 zu erfolgen. 


5. Weiterveruerung und Weitervermietung

5.1 	Der Lizenznehmer darf die Software auf Dauer an Dritte veruern oder verschenken, vorausgesetzt der Dritte erklrt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Lizenzbedingungen auch ihm gegenber einverstanden. Eine Vermietung zu Erwerbszwecken oder das Verleasen sind unzulssig.

5.2 	Im Falle der Weitergabe gem. Ziffer 5.1 muss der Lizenznehmer dem neuen Lizenznehmer smtliche Kopien der Software, einschlielich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien, bergeben oder die nicht bergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Lizenznehmers zur Softwarenutzung. 


6. Dekompilierung und Programmnderungen

6.1 	Die Rckbersetzung des berlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rckerschlieung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschlielich einer Programmnderung sind unzulssig.

6.2 	Die Entfernung eines Kopierschutzes oder hnlicher Schutzmachanismen ist nur zulssig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die strungsfreie Programmnutzung beeintrchtigt oder verhindert wird. Fr die Beeintrchtigung oder Verhinderung strungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trgt der Lizenznehmer die Beweislast.

6.3 	Andere als die in Ziffer 6.2 geregelten nderungen der Software (des Softwareprogramms), insbesondere zum Zwecke der sonstigen Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfanges sind nur zulssig, wenn das genderte Programm alleine im Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zhlt insbesondere der private Gebrauch des Lizenznehmers. Daneben zhlt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die eigene Verwendung durch den Lizenznehmer beschrnkt und nicht im Sinne einer gewerblichen Verwertung nach auen hin erfolgen soll.

6.4 	Sollten die vorbenannten Handlungen aus gewerblichen Grnden vorgenommen werden, sind sie nur zulssig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhngig geschaffenen interoperablen Programms unerlsslich sind und die notwendigen Informationen auch noch nicht verffentlicht wurden oder sonst wie zugnglich sind, und die notwendigen Informationen auch noch nicht verffentlicht wurden oder sonst wie zugnglich sind.

6.5 	Smtliche Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale drfen auf keinen Fall entfernt oder verndert werden. Dies gilt gleichermaen fr eine Unterdrckung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
7. Haftung

7.1 	Sofern Schadensersatzansprche uns gegenber geltend gemacht werden,
haften wir nur fr Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit, einschlielich des Vorsatzes
oder der groben Fahrlssigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfllungsgehilfen. Unsere Haftung ist, auer bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit,
auf den bei Vertragsabschluss typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
7.2 	Die Haftung fr Datenverlust wird auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschrnkt, der bei regelmiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien, insbesondere vor
Einspielung von Updates, eingetreten wre.
7.3 	Sofern wir schuldhaft wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; jedoch nur auf den bei
Vertragsabschluss typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4 	Fr leichte Fahrlssigkeit haften wir nur, sofern wir eine Pflicht verletzen,
deren Einhaltung fr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer solchen Pflicht ist unsere Haftung
summenmig beschrnkt auf das Fnffache der Lizenzgebhr sowie auf solche
Schden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareberlassung
typischerweise gerechnet werden muss.
7.5 	Soweit nicht Vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung
ausgeschlossen.
7.6 	Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberhrt ( 14
Produkthaftungsgesetz).
7.7 	Alle vorgenannten Haftungsausschlsse und/oder Haftungsbegrenzungen
gelten nicht fr Schden an Leben, Krper und Gesundheit von Menschen.

8. Schriftform
nderungen oder Ergnzungen dieser Lizenzbedingungen, insbesondere ber die
bliche Vertragsabwicklung hinausgehende Vereinbarungen sowie sonstige
besondere Garantien und Abmachungen sind nur nach einer schriftlichen
Besttigung durch den Lizenzgeber verbindlich.

Stand: 17. November 2005
 Thole & Breitmoser Rechtsanwlte
www.thole-breitmoser.de
