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Betriebsferien

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Betriebsferien – was ist erlaubt, was nicht?

Betriebsferien sind Zeiträume, in denen ein Betrieb schließt und alle Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen. Arbeitgeber dürfen Betriebsferien anordnen – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Ist der Arbeitgeber berechtigt, Betriebsferien anzuordnen?

Ja, grundsätzlich schon. Der Arbeitgeber kann Betriebsferien einseitig festlegen, wenn:

  • ein sachlicher Grund vorliegt (z.B. wirtschaftliche Gründe, saisonaler Produktionsstopp, Reinigung der Anlage),
  • die Betriebsferien nicht den gesamten Jahresurlaub aufzehren – es muss noch mindestens ein Teil des Urlaubs frei verplanbar bleiben,
  • die Mitarbeiter rechtzeitig informiert werden (in der Regel mehrere Monate im Voraus),
  • ein vorhandener Betriebsrat zugestimmt hat (Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG).
Wie viel Urlaub darf der Arbeitgeber als Betriebsferien festlegen?

Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze, aber die Rechtsprechung ist eindeutig: Betriebsferien dürfen nicht den gesamten Jahresurlaub verbrauchen. Dem Arbeitnehmer muss ein freier Rest bleiben, über den er selbst bestimmen kann.

Als Faustregel gilt: Bis zu 3/5 des Jahresurlaubs (also ca. 12 von 20 Tagen) dürfen als Betriebsferien gebunden werden. Der Rest steht dem Arbeitnehmer frei zur Verfügung.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter in der Betriebsferienzeit keinen Urlaub mehr hat?

Hat ein Mitarbeiter das Urlaubskontingent bereits aufgebraucht, darf er nicht ohne Entgelt freigestellt werden. Der Arbeitgeber muss entweder:

  • bezahlten Sonderurlaub gewähren,
  • oder unbezahlten Urlaub nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers anordnen.
Betriebsferien rechtzeitig ankündigen

Es gibt keine gesetzliche Mindestankündigungsfrist, aber die Rechtsprechung verlangt eine „angemessene" Vorlaufzeit. In der Praxis gelten 2–3 Monate als Mindest-Standard – bei Weihnachtsschließungen oft schon zu Jahresbeginn kommuniziert.

Betriebsferien im SL-Urlaubsplaner eintragen

Im SL-Urlaubsplaner tragen Sie Betriebsferien über die Funktion „Globale Hinweise / Betriebsferien" ein. Diese Einträge erscheinen automatisch bei allen Mitarbeitern in der Jahresübersicht – wahlweise mit oder ohne Abzug vom Urlaubskontingent.

So sehen alle Beteiligten sofort, wann der Betrieb geschlossen ist – und wie viele Urlaubstage dafür verbraucht werden.


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