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Resturlaub berechnen

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Resturlaub berechnen – offene Urlaubstage ermitteln

Ermitteln Sie unverbindlich, wie viele Urlaubstage im laufenden Urlaubsjahr noch offen sind – inklusive Teilzeit, unterjährigem Ein- oder Austritt und Übertrag aus dem Vorjahr.

Ihr Resturlaubsrechner

Gesetzliches Minimum: 20 Tage bei 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
Nur eintragen, wenn Resturlaub tatsächlich übertragen wurde.
Genehmigte, aber noch nicht angetretene Tage.
Leer lassen, wenn das Arbeitsverhältnis schon vorher bestand.
Leer lassen, wenn das Arbeitsverhältnis über das Jahresende hinaus besteht.

So wird Resturlaub berechnet

Resturlaub ist keine eigene Anspruchsart, sondern der noch nicht genommene Teil des Jahresurlaubs. Die Grundformel lautet:

Resturlaub = Jahresanspruch (ggf. anteilig) + Übertrag aus dem Vorjahr − bereits genommene Tage

  • Teilzeit nach Wochentagen: Der Anspruch wird im Verhältnis der Arbeitstage umgerechnet: Vollzeittage ÷ 5 × Arbeitstage pro Woche. Weniger Wochenstunden bei gleicher Anzahl Arbeitstage kürzen den Urlaubsanspruch dagegen nicht.
  • Eintritt im laufenden Jahr: Kann die sechsmonatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt werden – also bei Eintritt nach dem 30. Juni –, entsteht Teilurlaub von 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
  • Austritt im laufenden Jahr: Wer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, erhält ebenfalls nur 1/12 je vollem Monat. Beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte bleibt es beim vollen Jahresanspruch (§ 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG).
  • Aufrundung: Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG). Kleinere Bruchteile bleiben als Bruchteil bestehen.
  • Nicht abziehen: Feiertage und Krankheitstage mit ärztlichem Nachweis zählen nicht als Urlaubstage (§ 9 BUrlG).

Den zugrunde liegenden Jahresanspruch können Sie mit dem Urlaubsanspruch-Rechner ermitteln – inklusive Wartezeit und Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung.

Wann verfällt Resturlaub?

Der Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe sie rechtfertigen; übertragener Urlaub muss dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt gesetzlicher Urlaub allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt hat – er muss die Beschäftigten also konkret aufgefordert haben, den Urlaub zu nehmen, und klar darauf hingewiesen haben, dass er sonst verfällt (BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20). Für vertraglichen Mehrurlaub können abweichende Regelungen gelten, wenn der Arbeitsvertrag das ausdrücklich vorsieht.

Ausführlich erklärt der Ratgeber Resturlaub: Wann verfällt der Urlaubsanspruch? die Fristen, Sonderfälle bei Langzeiterkrankung und die Dokumentation der Hinweispflicht.

Häufige Fragen zum Resturlaub

Wie berechne ich meinen Resturlaub?

Vom Jahresanspruch – bei Teilzeit auf die Arbeitstage pro Woche umgerechnet, bei unterjährigem Ein- oder Austritt gegebenenfalls anteilig – ziehen Sie die bereits genommenen Urlaubstage ab und addieren einen tatsächlich übertragenen Rest aus dem Vorjahr.

Bis wann muss Resturlaub aus dem Vorjahr genommen werden?

Rechtmäßig übertragener Urlaub ist bis zum 31. März des Folgejahres zu nehmen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Ohne Übertragungsgrund bleibt es beim Kalenderjahr als Bezugszeitraum.

Verfällt Resturlaub automatisch zum Jahresende?

Nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 266/20) tritt der Verfall gesetzlichen Urlaubs nur ein, wenn der Arbeitgeber zuvor konkret zur Urlaubsnahme aufgefordert und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Wie viel Resturlaub bleibt bei Kündigung im laufenden Jahr?

Beim Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte entsteht Teilurlaub von 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat; beim Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte bleibt der volle Jahresanspruch bestehen (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Nicht genommener Urlaub ist abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – Details im Ratgeber Urlaubsabgeltung bei Kündigung.

Zählen Krankheitstage im Urlaub als Urlaubstage?

Nein. Durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Krankheitstage werden auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BUrlG) und erhöhen damit den verbleibenden Resturlaub.

Wie wirkt sich Teilzeit auf den Resturlaub aus?

Maßgeblich ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche: Vollzeittage ÷ 5 × Arbeitstage. Wer an fünf Tagen mit reduzierter Stundenzahl arbeitet, behält den vollen Urlaubsanspruch in Tagen. Rechenbeispiele finden Sie im Ratgeber Urlaubsanspruch bei Teilzeit richtig berechnen.

Hinweis zur Nutzung

Ohne Gewähr: Der Rechner bietet eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Tarif- und Arbeitsverträge, Elternzeit, Langzeiterkrankung, wechselnde Arbeitstage und weitere Sonderfälle können das Ergebnis verändern.

Resturlaub automatisch im Blick behalten

Der SL-Urlaubsplaner führt Jahresanspruch, genommene Tage und Resturlaub je Mitarbeiter automatisch mit – lokal auf dem eigenen Rechner, ohne Cloud und ohne Abo. Bis 2 Konten dauerhaft kostenlos.

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Quellen und Aktualität

Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.

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