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Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung – was steht mir zu?

Veröffentlicht am 26. April 2026 — Wer das Arbeitshältnis beendet oder gekündigt wird, hat häufig noch Resturlaub offen. Was passiert damit? Wann muss der Arbeitgeber Urlaubstage auszahlen? Und wie viel Geld steht mir zu? Alle Antworten – klar und verständlich.

Was ist Urlaubsabgeltung?

Urlaubsabgeltung bedeutet: Resturlaub wird in Geld ausgezahlt, statt genommen zu werden. Das ist aber keine freie Wahl – nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist die Abgeltung nur dann zulässig, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

Solange das Arbeitsverhältnis besteht, gilt: Urlaub nehmen hat Vorrang vor Auszahlung. Die Abgeltung ist also kein Bonus, den man sich einfach wählen kann.

Wann entsteht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Der Abgeltungsanspruch entsteht, wenn zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaub offen ist, der nicht mehr genommen werden konnte. Das betrifft typische Fälle:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber – keine Zeit mehr für den Resturlaub in der Kündigungsfrist
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer – Resturlaub passt nicht in die verbleibende Arbeitszeit
  • Aufhebungsvertrag mit sofortiger Freistellung
  • Befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus und Urlaub wurde nicht vollständig gewährt
  • Tod des Arbeitnehmers (Anspruch geht dann auf die Erben über – EuGH, Urt. v. 6.11.2018)
Wichtig: Auch wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer frühzeitig freistellt, entsteht kein automatisches Recht auf Abgeltung, wenn der Urlaub während der Freistellung gewährt wird. Urlaub kann also auch in der Freistellungsphase „verbraucht“ werden.

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach dem sogenannten Referenzprinzip:

Schritt Formel / Erklärung
1. Tagesverdienst ermitteln Durchschnittlicher Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn ÷ Zahl der Arbeitstage dieses Zeitraums; zusätzlicher Überstundenverdienst bleibt außer Betracht
2. Resturlaub feststellen Noch offene Urlaubstage aus dem laufenden und ggf. übertragenem Vorjahresurlaub
3. Abgeltungsbetrag berechnen Tagesverdienst × Anzahl Resturlaubstage

Vereinfachtes Praxisbeispiel: Gleichbleibendes Monatsgehalt 3.000 €, 5-Tage-Woche, noch 8 Urlaubstage offen.

  • 13-Wochen-Verdienst: 3 × 3.000 € = 9.000 €
  • Arbeitstage in 13 Wochen: 13 × 5 = 65 Tage
  • Tageswert: 9.000 € ÷ 65 = 138,46 €
  • Abgeltungsbetrag: 138,46 € × 8 = 1.107,68 € brutto

Achtung: Das Beispiel ist eine Näherung für gleichbleibendes Monatsgehalt. Variable Vergütungsbestandteile, Arbeitszeitänderungen sowie Arbeits- oder Tarifvertrag können das Ergebnis verändern. Allgemeine Information ohne Gewähr; im Einzelfall empfiehlt sich Rechtsberatung.

Anteiliger Urlaubsanspruch im Jahr der Kündigung

Im Kündigungsjahr entsteht der Urlaubsanspruch nur anteilig – aber hier gibt es eine wichtige Regel:

  • Wird das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Jahres beendet (bis 30. Juni), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollständigem Beschäftigungsmonat.
  • Wird das Arbeitsverhältnis nach der ersten Jahrshälfte beendet (ab 1. Juli) und wurde die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt, besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Beendigungszeitpunkt Urlaubsanspruch
Kündigung zum 31. März (3 Monate Beschäftigung) 3/12 des Jahresurlaubs → bei 24 Tagen JU = 6 Tage
Kündigung zum 30. Juni (6 Monate Beschäftigung) 6/12 des Jahresurlaubs → bei 24 Tagen JU = 12 Tage
Kündigung zum 31. Oktober (10 Monate, nach 1. Juli) Voller Jahresurlaub = 24 Tage (Wartezeit erfüllt)

Verkürzung und Ausschlussfristen

Urlaubsabgeltungsansprüche können durch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag erlöschen. Häufig gilt eine Frist von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, innerhalb derer der Anspruch geltend gemacht werden muss.

Gesetzliche Verjährung: Nach dem BGB verjährt der Abgeltungsanspruch nach 3 Jahren (Regelverjährung, § 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis geendet hat.

Hinweis: Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag sorgfältig auf Ausschlussfristen – und machen Sie Ihren Anspruch rechtzeitig schriftlich geltend.

Resturlaub in der Kündigungsfrist richtig dokumentieren

Damit Sie im Kündigungsfall genau wissen, wie viele Urlaubstage noch offen sind, ist eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Der SL-Urlaubsplaner führt für jeden Mitarbeiter ein transparentes Urlaubskonto – mit Übertrag aus dem Vorjahr, genommenen Tagen und aktuellem Restanspruch.

So haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jederzeit den gleichen, dokumentierten Informationsstand – ohne Streit über die „echte“ Zahl der Resturlaubstage.

Fazit: Urlaubsabgeltung – Anspruch kennen, richtig handeln

Resturlaub bei Kündigung ist kein Bonustag, sondern ein Rechtsanspruch. Wer Berechnungsgrundlagen, mögliche Ausschlussfristen und Resturlaub nachvollziehbar dokumentiert, kann den Anspruch besser prüfen. Im Einzelfall kann eine arbeitsrechtliche Beratung erforderlich sein.

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Quellen und Aktualität

Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.

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