Urlaubsanspruch bei Teilzeit – so wird er richtig berechnet
Veröffentlicht am 26. April 2026 — Haben Teilzeitkräfte weniger Urlaub als Vollzeitbeschäftigte? Nicht unbedingt – aber die Berechnung ist anders. Wir erklären die gesetzliche Grundlage, zeigen Rechenbeispiele und klären, was bei wechselnden Stundenzahlen gilt.
Das Gleichbehandlungsgebot bei Teilzeit
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet in § 4 Abs. 1, einen Teilzeitbeschäftigten gegenüber einem vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln. Das gilt ausdrücklich auch für den Urlaub.
Der Grundsatz: Pro rata temporis – anteilig entsprechend der Arbeitszeit. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, hat auch weniger Urlaubstage – aber die freie Zeit pro Urlaubstag ist dieselbe wie bei Vollzeitkräften.
Wie viele Urlaubstage stehen Teilzeitkräften zu?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt 24 Werktage Mindesturlaub fest – das entspricht bei einer 6-Tage-Woche 4 Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage (4 Wochen × 5 Tage). Dieser Wert wird dann anteilig auf die Arbeitstage pro Woche umgerechnet.
| Arbeitstage/Woche | Formel | Mindesturlaub |
|---|---|---|
| 5 Tage (Vollzeit) | 20 × 5/5 | 20 Arbeitstage |
| 4 Tage | 20 × 4/5 | 16 Arbeitstage |
| 3 Tage | 20 × 3/5 | 12 Arbeitstage |
| 2 Tage | 20 × 2/5 | 8 Arbeitstage |
| 1 Tag | 20 × 1/5 | 4 Arbeitstage |
Hinweis: Viele Arbeitsverträge sehen mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub vor (z. B. 25 oder 30 Tage bei Vollzeit). Die Formel gilt entsprechend analog.
Praxisbeispiel: 30-Stunden-Kraft, 4 Tage/Woche
Eine Mitarbeiterin arbeitet 30 Stunden auf 4 Tage verteilt. Der Vollzeiturlaubsanspruch im Betrieb beträgt 25 Tage.
- Anteiliger Urlaubsanspruch: 25 × (4 ÷ 5) = 20 Arbeitstage
- 20 Urlaubstage decken bei einer 4-Tage-Woche 5 Urlaubswochen ab
Entscheidend sind die Arbeitstage, nicht eine pauschale Umrechnung in Stunden. Sowohl die Teilzeitkraft mit 20 Tagen bei 4 Arbeitstagen als auch die Vergleichskraft mit 25 Tagen bei 5 Arbeitstagen erhalten damit fünf Urlaubswochen.
Was gilt bei wechselnden Arbeitstagen?
Manche Teilzeitkräfte arbeiten nicht jede Woche gleich viele Tage – z. B. in Gleitzeit oder mit unregelmäßigem Stundenplan. Bei einem regelmäßigen Mehrwochen-Zyklus kann mit dem Durchschnitt der Arbeitstage gerechnet werden. Bei unregelmäßigen Modellen ist das Verhältnis der Arbeitstage im jeweiligen Referenzzeitraum maßgeblich.
Nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 19.03.2019, 9 AZR 406/17) muss bei einer unterjährigen Änderung der Wochenarbeitstage zeitabschnittsbezogen gerechnet werden.
Urlaubsanspruch bei unterjährigem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit
Wechselt ein Mitarbeiter im laufenden Jahr von Vollzeit auf Teilzeit, wird der Urlaubsanspruch für die Zeiträume mit unterschiedlicher Verteilung der Arbeitstage separat berechnet. Bereits unter der alten Verteilung erworbener Urlaub darf nicht allein wegen des Wechsels nachträglich gekürzt werden.
- Zeitraum vor dem Wechsel nach den damaligen Arbeitstagen bewerten
- Zeitraum nach dem Wechsel nach der neuen Verteilung bewerten
- Berechnung nach Arbeitstagen in den jeweiligen Zeiträumen dokumentieren
Eine reine Umrechnung des gesamten, bereits erworbenen Jahresurlaubs auf die neue Teilzeitquote wäre falsch. Bei komplexen Wechseln, Schichtplänen oder tariflichem Mehrurlaub sollte die Personalstelle die zeitabschnittsbezogene Berechnung prüfen.
Teilzeiturlaub richtig verwalten – ohne Rechenaufwand
Der SL-Urlaubsplaner erlaubt es, für jeden Mitarbeiter ein individuelles Jahresurlaubskontingent zu hinterlegen – unabhängig vom Arbeitsmodell. Ob Vollzeit, Teilzeit 4 Tage, oder Minijob: Sie tragen einmalig den richtigen Anspruch ein, und das Programm führt das Konto automatisch fort.
Beim Jahreswechsel überträgt der SL-Urlaubsplaner den Resturlaub und den neuen Jahresanspruch automatisch – so haben Sie immer den aktuellen Stand.
Mehr dazu: Wie viele Benutzer sind kostenlos enthalten? — Resturlaub 2026: Wann verfällt er?
Fazit: Gleiches Recht auf Erholung – anteilig berechnet
Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Erholung wie Vollzeitbeschäftigte – die Urlaubstage werden lediglich anteilig auf die vereinbarte Arbeitstage-Zahl angepasst. Wer das Prinzip kennt, kann Urlaubsanspüche korrekt festlegen, dokumentieren und verwalten.
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