Bildungsurlaub Saarland: Anspruch und Antrag
Das Saarland ermöglicht Bildungsfreistellung für politische oder berufliche Weiterbildung und für die Qualifizierung im Ehrenamt. Ältere Darstellungen mit einer anderen Tagesaufteilung sollten anhand der aktuellen Landesinformationen geprüft werden. Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz ist die Grundlage für den Antrag.
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Anspruch, Dauer und Wartezeit
- Gesetzliche Grundlage
- Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)
- Regelumfang bei einer Fünftagewoche
- bis zu 5 Arbeitstage je Kalenderjahr
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antrag beim Arbeitgeber
- spätestens 6 Wochen vor Beginn
Bei einer Fünftagewoche können grundsätzlich bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr genutzt werden. Voraussetzung ist eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem Seminar gestellt werden. Lassen Sie sich die Anmeldebestätigung und die Bescheinigung zur Bildungsfreistellung vom Veranstalter geben. Landesinformationen zu Saarland.
Betriebsgröße und mögliche Ausnahmen
Bei Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten kann eine Freistellung abgelehnt werden, wenn bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten den Anspruch im laufenden Jahr geltend gemacht hat. Außerdem bestehen Besonderheiten für die Mitteilung der Entscheidung in Kleinstbetrieben. Die Einzelheiten bitte im Landesgesetz prüfen.
Den Antrag vorbereiten
Im Saarland sollte Ihre Vorbereitung neben dem Termin auch den Bildungsbereich nennen. Die Zuständigkeit für Fragen zur Anerkennung kann davon abhängen. Schreiben Sie offene Fragen zu Kursumfang und Nachweisen auf und klären Sie sie gesammelt mit dem Anbieter. Verwenden Sie für die Freistellungsplanung ausschließlich bestätigte Angaben. Falls ein längerer Kurs nur mit einem Übertrag möglich wäre, besprechen Sie dies ausdrücklich mit der Personalstelle, bevor Sie von zusätzlichen verfügbaren Tagen ausgehen.
Die folgende Vorlage ist eine Formulierungshilfe. Ergänzen Sie Ihre Angaben und verwenden Sie vorrangig ein amtliches Formular, soweit vorgesehen. Prüfen Sie vor dem Versand die vorgeschriebene Form und die vollständigen Anlagen.
Betreff: Bildungsfreistellung nach Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)
Hiermit beantrage ich die bezahlte Freistellung für die Veranstaltung [Titel] bei [Bildungsträger] vom [Beginn] bis [Ende] für [Anzahl] Arbeitstage. Das Programm, die Anmeldebestätigung und die erforderlichen Anerkennungsunterlagen füge ich bei. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.
[Name, Datum, gegebenenfalls Unterschrift]
Anerkannte Bildungsträger und Kurse finden
Das Weiterbildungsportal Saar verweist auf Angebote mit Zulassung nach dem SBFG. Die Landes-FAQ erläutern außerdem den Umgang mit Anerkennungen aus anderen Ländern. Daraus folgt keine pauschale Freistellung für jeden auswärtigen Kurs. Lassen Sie die Freistellungsfähigkeit Ihres konkreten Angebots und gegebenenfalls erforderliche weitere Nachweise bestätigen. Die zuständigen Portale sind unten unter „Quellen und Aktualität“ verlinkt.
Häufige Fragen
Welche Themen ermöglicht das Saarland?
Politische Weiterbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung im Ehrenamt kommen bei erfüllten Voraussetzungen infrage.
Sind Kleinstbetriebe im Saarland pauschal ausgeschlossen?
Nein. Es gibt besondere Ablehnungs- und Verfahrensregeln für kleine Arbeitsstätten. Deren Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Nach der Freigabe können Sie Bildungsurlaub im SL-Urlaubsplaner mit einem eigenen Abwesenheitskürzel erfassen. Prüfen Sie dessen Einstellung, damit die Freistellung getrennt vom Erholungsurlaub bleibt.
Quellen und Aktualität
Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.