Urlaubsanspruch berechnen – nach BUrlG
Berechnen Sie eine unverbindliche Orientierung zum Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – inklusive Teilzeit, Schwerbehinderung und unterjährigem Eintritt.
Ihr Urlaubsanspruch-Rechner
So funktioniert der Urlaubsanspruch nach BUrlG
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub in Deutschland. Wichtigste Eckwerte:
- § 3 BUrlG – Mindesturlaub: 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, entspricht 20 Arbeitstagen bei der gängigen 5-Tage-Woche.
- § 4 BUrlG – Wartezeit: Der volle Anspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Das ist nicht dasselbe wie eine vertragliche Probezeit.
- § 5 BUrlG – Teilurlaub: Bei Beginn nach dem 30. Juni kann die Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt werden; dann entsteht grundsätzlich 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat.
- § 208 SGB IX – Schwerbehinderung: Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche).
Bei Teilzeit wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis der Arbeitstage berechnet:
Urlaubstage Teilzeit = (Vollzeit-Urlaubstage ÷ 5) × Arbeitstage Teilzeit
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Wie viele Urlaubstage stehen mir mindestens zu?
Nach § 3 BUrlG haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Tarif- oder Arbeitsverträge sehen häufig 25–30 Tage vor.
Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Der Urlaubsanspruch wird proportional zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche umgerechnet. Beispiel: Bei 30 Vollzeit-Urlaubstagen (5-Tage-Woche) und 3 Arbeitstagen pro Woche ergibt sich: 30 ÷ 5 × 3 = 18 Urlaubstage.
Habe ich in der Probezeit schon Anspruch auf Urlaub?
Die Wartezeit nach § 4 BUrlG beträgt sechs Monate und ist von einer Probezeit zu unterscheiden. Vor erfüllter Wartezeit entsteht Teilurlaub; wird die Wartezeit noch im Kalenderjahr erfüllt und besteht das Arbeitsverhältnis fort, entsteht grundsätzlich der volle gesetzliche Jahresurlaub.
Wie viele Zusatztage bei Schwerbehinderung?
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung 50+) haben nach § 208 SGB IX Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche, sonst proportional).
Wie viele Urlaubstage bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn?
Bei Eintritt nach dem 30. Juni besteht grundsätzlich nur Teilanspruch: 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat (§ 5 BUrlG). Beispiel: Eintritt 1. Oktober → 3/12 von 30 Tagen = 7,5 Tage.
Quellenstand und Hinweis
Geprüft am 05.09.2026 anhand von § 3 BUrlG, § 4 BUrlG, § 5 BUrlG und § 208 SGB IX.
Ohne Gewähr: Der Rechner bietet eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Austritt, Tarif- oder Arbeitsvertrag, Elternzeit, wechselnde Arbeitstage und andere Sonderfälle können das Ergebnis ändern.
Antworten zu diesen Sonderfällen – Probezeit, Teilzeit, Krankheit, Elternzeit, Kündigung – stehen in der Urlaubsrecht-FAQ mit 30 Fragen.
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