Bildungsurlaub Baden-Württemberg: Anspruch und Antrag
Baden-Württemberg gehört zu den Ländern mit einem gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit. Wer nach „Bildungsurlaub BW“ sucht, sollte vor allem die längere Wartezeit und den frühen Antragstermin beachten. Der Anspruch richtet sich an Beschäftigte mit Tätigkeitsschwerpunkt im Land; für Ausbildung und duales Studium gelten besondere Regeln.
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Anspruch, Dauer und Wartezeit
- Gesetzliche Grundlage
- Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
- Regelumfang bei einer Fünftagewoche
- 5 Arbeitstage je Kalenderjahr
- Wartezeit
- 12 Monate
- Antrag beim Arbeitgeber
- spätestens 9 Wochen vor Beginn
Bei einer Fünftagewoche sind grundsätzlich fünf Tage im Jahr vorgesehen. Für Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule gelten fünf Tage für die gesamte Ausbildungs- beziehungsweise Studienzeit, beschränkt auf politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierung. Die regulären Jahrestage lassen sich nicht einfach für das Folgejahr ansparen. Landesinformationen zu Baden-Württemberg.
Betriebsgröße und mögliche Ausnahmen
Am 1. Januar weniger als zehn Beschäftigte: Das kann ein Ablehnungsgrund sein. Auch eine betriebliche Obergrenze kann greifen. Die genaue Zählweise und weitere Betriebsgrößen-Ausnahmen bitte im Landesgesetz prüfen; eine bloße Schätzung der Teamgröße genügt nicht.
Den Antrag vorbereiten
Planen Sie vom Seminarbeginn rückwärts und reservieren Sie zusätzlich Zeit für die Beschaffung der Unterlagen. Wer gerade die Stelle gewechselt hat, sollte zuerst das Eintrittsdatum klären. Ein Kursplatz im gewünschten Monat hilft wenig, wenn die persönliche Wartezeit erst später endet. Fragen Sie den Anbieter deshalb auch nach einem späteren Durchgang und nach seinen Stornobedingungen. Legen Sie für die Personalstelle eine kurze Übersicht mit Eintrittsdatum, Wochenarbeitstagen und beantragtem Zeitraum an.
Die folgende Vorlage ist eine Formulierungshilfe. Ergänzen Sie Ihre Angaben und verwenden Sie vorrangig ein amtliches Formular, soweit vorgesehen. Prüfen Sie vor dem Versand die vorgeschriebene Form und die vollständigen Anlagen.
Betreff: Bildungsfreistellung nach Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
Hiermit beantrage ich die bezahlte Freistellung für die Veranstaltung [Titel] bei [Bildungsträger] vom [Beginn] bis [Ende] für [Anzahl] Arbeitstage. Das Programm, die Anmeldebestätigung und die erforderlichen Anerkennungsunterlagen füge ich bei. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.
[Name, Datum, gegebenenfalls Unterschrift]
Anerkannte Bildungsträger und Kurse finden
Die Regierungspräsidien veröffentlichen Listen anerkannter Bildungseinrichtungen sowie anerkannter Träger für Ehrenamtsqualifizierungen. In Baden-Württemberg wird die Einrichtung anerkannt; trotzdem muss die konkrete Maßnahme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Nutzen Sie die passende Liste und lassen Sie sich vom Anbieter das Programm für Ihren Termin geben. Die zuständigen Portale sind unten unter „Quellen und Aktualität“ verlinkt.
Häufige Fragen
Hat Baden-Württemberg einen Bildungszeitanspruch?
Ja. Das BzG BW ermöglicht berechtigten Beschäftigten bezahlte Bildungszeit.
Kann ich ungenutzte Bildungszeit ansparen?
In Baden-Württemberg ist ein Ansparen für das Folgejahr nicht vorgesehen. Planen Sie die Weiterbildung innerhalb des Anspruchsjahres.
Nach der Freigabe können Sie Bildungsurlaub im SL-Urlaubsplaner mit einem eigenen Abwesenheitskürzel erfassen. Prüfen Sie dessen Einstellung, damit die Freistellung getrennt vom Erholungsurlaub bleibt.
Quellen und Aktualität
Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.