Bildungsurlaub Bremen: Anspruch und Antrag
Bremen verwendet den Begriff Bildungszeit und ermöglicht auch allgemeine Weiterbildung. Wer in Bremen oder Bremerhaven arbeitet, sollte für die Freistellung den Bremer Anerkennungsstatus des Seminars prüfen. Ein Veranstaltungsort in einem anderen Land beantwortet die Frage nach dem eigenen Anspruch noch nicht.
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Anspruch, Dauer und Wartezeit
- Gesetzliche Grundlage
- Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)
- Regelumfang bei einer Fünftagewoche
- 10 Arbeitstage in 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antrag beim Arbeitgeber
- in der Regel 4 Wochen vor Beginn
Für Beschäftigte beträgt der Regelanspruch bei einer Fünftagewoche zehn Arbeitstage innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre. Die Wartezeit beträgt sechs Monate. Bereits bei einem früheren Arbeitgeber gewährte Bildungszeit im laufenden Zeitraum muss berücksichtigt werden. Der Anspruch kann nicht über den laufenden Zweijahreszeitraum hinaus übertragen werden. Landesinformationen zu Bremen.
Betriebsgröße und mögliche Ausnahmen
Das Gesetz nennt zwingende betriebliche Belange und sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter als mögliche Gründe gegen den gewünschten Termin. Spezielle Betriebsgrößen-Ausnahmen bitte im Landesgesetz prüfen. Eine kleine Abteilung ist für sich genommen noch keine verlässliche rechtliche Einordnung.
Den Antrag vorbereiten
Nutzen Sie den Zweijahresrahmen für eine zusammenhängende Lernplanung. Halten Sie fest, welches Thema Sie bearbeiten möchten und welche Kursdauer dazu passt. Vergleichen Sie verfügbare Termine mit Vertretungsmöglichkeiten, ohne einen noch offenen Antrag als genehmigt darzustellen. Bei einem Stellenwechsel ist eine Übersicht über bereits besuchte Seminare besonders hilfreich. Darin sollten nicht nur Seminartitel, sondern auch die tatsächlich freigestellten Arbeitstage stehen. So lässt sich die weitere Planung mit der Personalstelle konkret besprechen.
Die folgende Vorlage ist eine Formulierungshilfe. Ergänzen Sie Ihre Angaben und verwenden Sie vorrangig ein amtliches Formular, soweit vorgesehen. Prüfen Sie vor dem Versand die vorgeschriebene Form und die vollständigen Anlagen.
Betreff: Bildungsfreistellung nach Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)
Hiermit beantrage ich die bezahlte Freistellung für die Veranstaltung [Titel] bei [Bildungsträger] vom [Beginn] bis [Ende] für [Anzahl] Arbeitstage. Das Programm, die Anmeldebestätigung und die erforderlichen Anerkennungsunterlagen füge ich bei. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.
[Name, Datum, gegebenenfalls Unterschrift]
Anerkannte Bildungsträger und Kurse finden
Die Bildungsbehörde erläutert den Ablauf in vier Schritten und stellt Informationen zur Anerkennung bereit. Fragen Sie den Veranstalter ausdrücklich nach einer Anerkennung in Bremen. Fehlt sie, sollte der Anbieter zunächst das Anerkennungsverfahren klären. Bewahren Sie nach Abschluss die Teilnahmebescheinigung zusammen mit dem ursprünglichen Antrag auf. Die zuständigen Portale sind unten unter „Quellen und Aktualität“ verlinkt.
Häufige Fragen
Sind in Bremen nur berufliche Seminare möglich?
Nein. Auch politische und allgemeine Weiterbildung kommt bei entsprechender Anerkennung infrage.
Was muss ich beim Arbeitgeberwechsel beachten?
Bereits gewährte Bildungszeit im laufenden Zweijahreszeitraum ist bei der weiteren Anspruchsplanung zu berücksichtigen.
Nach der Freigabe können Sie Bildungsurlaub im SL-Urlaubsplaner mit einem eigenen Abwesenheitskürzel erfassen. Prüfen Sie dessen Einstellung, damit die Freistellung getrennt vom Erholungsurlaub bleibt.
Quellen und Aktualität
Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.