Bildungsurlaub Niedersachsen: Anspruch und Antrag
Niedersachsen regelt Bildungsurlaub im Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Für die Orientierung ist die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, kurz AEWB, die passende Anlaufstelle. Sie weist aktuell auf eine parlamentarische Novellierung hin: Bis zur Verkündigung gilt die von ihr erläuterte bestehende Regelung.
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Anspruch, Dauer und Wartezeit
- Gesetzliche Grundlage
- Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)
- Regelumfang bei einer Fünftagewoche
- 5 Arbeitstage je Kalenderjahr
- Wartezeit
- 6 Monate
- Antrag beim Arbeitgeber
- in der Regel mindestens 4 Wochen vor Beginn
Beschäftigte mit Arbeitsplatz in Niedersachsen erwerben den Anspruch grundsätzlich nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Bei einer Fünftagewoche sind fünf Tage pro Jahr der Ausgangspunkt. Die AEWB beschreibt auch Übertragungsmöglichkeiten. Wer mehrere Jahre verbinden möchte, sollte deren Voraussetzungen vor einer längeren Buchung ausdrücklich klären. Landesinformationen zu Niedersachsen.
Betriebsgröße und mögliche Ausnahmen
Das Gesetz kennt eine betriebliche Belastungsgrenze: Maßgeblich ist das Zweieinhalbfache der Zahl der am 30. April anspruchsberechtigten Beschäftigten in Arbeitstagen. Die genaue Anwendung sowie weitere Betriebsgrößen-Ausnahmen bitte im Landesgesetz prüfen. Die Grenze betrifft die betriebliche Gesamtsituation, nicht nur den persönlichen Saldo.
Den Antrag vorbereiten
Prüfen Sie bei Ihrer Recherche zuerst das Datum der verwendeten Gesetzesinformation. Ein angekündigtes Reformvorhaben sollte im Antrag nicht schon als geltendes Recht behandelt werden. Für die Planung empfiehlt sich eine getrennte Aufstellung des laufenden Anspruchs und eines möglichen Übertrags. Halten Sie zu jedem Übertrag die Grundlage fest und lassen Sie offene Punkte bestätigen. So vermeiden Sie eine Kursbuchung, deren Dauer nur unter einer noch ungeklärten Annahme vollständig abgedeckt wäre.
Die folgende Vorlage ist eine Formulierungshilfe. Ergänzen Sie Ihre Angaben und verwenden Sie vorrangig ein amtliches Formular, soweit vorgesehen. Prüfen Sie vor dem Versand die vorgeschriebene Form und die vollständigen Anlagen.
Betreff: Bildungsfreistellung nach Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)
Hiermit beantrage ich die bezahlte Freistellung für die Veranstaltung [Titel] bei [Bildungsträger] vom [Beginn] bis [Ende] für [Anzahl] Arbeitstage. Das Programm, die Anmeldebestätigung und die erforderlichen Anerkennungsunterlagen füge ich bei. Bitte bestätigen Sie den Eingang und teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.
[Name, Datum, gegebenenfalls Unterschrift]
Anerkannte Bildungsträger und Kurse finden
Nach Auskunft der AEWB gibt es keine offizielle Datenbank aller in Niedersachsen anerkannten Bildungsurlaube. Fragen Sie deshalb den Bildungsträger nach der Anerkennung des gewünschten Angebots. Die AEWB erläutert außerdem, wann Beschäftigte selbst eine Anerkennung beantragen können. Dieses Verfahren ist vom Freistellungsantrag an den Arbeitgeber zu unterscheiden. Die zuständigen Portale sind unten unter „Quellen und Aktualität“ verlinkt.
Häufige Fragen
Gibt es eine amtliche niedersächsische Kursdatenbank?
Die AEWB weist darauf hin, dass es keine offizielle Datenbank aller anerkannten Bildungsurlaube gibt. Fordern Sie den Anerkennungsnachweis beim Anbieter an.
Ist eine angekündigte Reform bereits anwendbar?
Eine Ankündigung allein genügt nicht. Prüfen Sie die Verkündigung und das Inkrafttreten der maßgeblichen Regelung.
Nach der Freigabe können Sie Bildungsurlaub im SL-Urlaubsplaner mit einem eigenen Abwesenheitskürzel erfassen. Prüfen Sie dessen Einstellung, damit die Freistellung getrennt vom Erholungsurlaub bleibt.
Quellen und Aktualität
Geprüft anhand der folgenden Primärquellen. Allgemeine Information ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.