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Feiertage & Urlaub Oberösterreich

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Urlaubsplanung in Österreich

Feiertage und Urlaubsplanung in Oberösterreich

Planungshinweise zu bundesweiten Feiertagen, regionalen Besonderheiten und Urlaub für Teams mit Arbeitsort in Oberösterreich.

Feiertage: Bund und Bundesland sauber unterscheiden

Gesetzliche Feiertage gelten in Österreich bundesweit. Der offizielle Ferienkalender führt daneben Festtage der Landespatrone getrennt. Für Oberösterreich ist das der Festtag Hl. Florian am 4. Mai. Dieser Hinweis ist kein Ersatz für die Prüfung von Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag oder lokalem Schulkalender.

Im SL-Urlaubsplaner sind Feiertags- und regionale Informationen im Kalender deutlich markiert, mit Hinweisen versehen und in der Komplettübersicht sichtbar. Eine Auswahl des Bundeslandes ist in Österreich nicht vorgesehen.

Urlaubsrecht in Österreich

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist bundesrechtlich im Urlaubsgesetz geregelt. Für die konkrete Planung zählen neben dem Gesetz insbesondere Arbeitsverhältnis, anwendbarer Kollektivvertrag, vereinbarte Arbeitszeit und Dienstplan. Vereinbaren Sie Urlaub und Vertretung daher mit den zuständigen Personen im Betrieb.

Für belastbare Termine verlinken wir auf die aktuellen Primärquellen, statt regionale Feiertage pauschal als arbeitsfrei auszugeben.

Häufige Fragen

Muss ich im SL-Urlaubsplaner Oberösterreich auswählen?

Nein. Für Österreich gibt es keine Bundesland-Auswahl. Feiertags- und regionale Informationen werden im Kalender sichtbar markiert, mit Hinweisen erläutert und in der Komplettübersicht zusammengeführt.

Ist der Festtag Hl. Florian ein gesetzlicher Feiertag?

Der österreichische Behördenkalender unterscheidet gesetzliche Feiertage von Festtagen der Landespatrone. Ob der Tag im konkreten Arbeitsverhältnis oder Schulkalender relevant ist, sollte anhand von Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag und zuständiger Stelle geklärt werden.

Wo finde ich die rechtliche Grundlage für Urlaub in Österreich?

Das Urlaubsgesetz ist Bundesrecht. Die konkrete Anwendung kann je nach Arbeitsverhältnis, Kollektivvertrag und Dienstplan abweichen; verbindliche Auskunft geben zuständige Beratungsstellen oder Rechtsberatung.

Abwesenheiten im Team sichtbar planen

Urlaub, Krankheit, Betriebsferien und Vertretungen lassen sich im gemeinsamen Jahreskalender abstimmen.

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