Urlaubsplanung in der Schweiz
Feiertage und Ferien in Bern
Kantonale Hinweise für Teams mit Arbeitsort in Bern – mit amtlichen Quellen und klarer Einordnung.
Kantonale Feiertage richtig einordnen
Das Berner Feiertagsrecht unterscheidet hohe Festtage und weitere öffentliche Feiertage. Für traditionelle regionale Anlässe kann der Regierungsrat besondere Regelungen treffen.
Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag. Weitere Feiertage unterscheiden sich zwischen Kantonen und können regional abweichen. Ein Feiertag innerhalb von Ferien zählt nach der Information von ch.ch nicht als Ferientag.
Ferienrecht und Teamplanung
OR Art. 329a enthält den bundesrechtlichen Mindestferienanspruch. Für die betriebliche Planung sind zusätzlich Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsort und Dienstplan maßgeblich. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Der SL-Urlaubsplaner markiert kantonale Informationen im Kalender, ergänzt Hinweise und zeigt sie in der Komplettübersicht. Eine Auswahl von Kantonen ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen
Muss ich im SL-Urlaubsplaner den Kanton Bern auswählen?
Nein. Für die Schweiz gibt es keine Kantons-Auswahl. Kantonale Informationen werden im Kalender markiert, mit Hinweisen erläutert und in der Komplettübersicht sichtbar gemacht.
Welche Feiertage gelten in Bern?
Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag. Weitere Tage ergeben sich aus kantonalem und gegebenenfalls regionalem Recht. Maßgeblich sind Arbeitsort und amtliche Feiertagsliste.
Was regelt OR Art. 329a?
OR Art. 329a regelt den Mindestferienanspruch. Die konkrete Ausgestaltung kann durch Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und individuelle Arbeitszeit beeinflusst sein.
Abwesenheiten transparent abstimmen
Planen Sie Ferien, Krankheit, Vertretungen und relevante Feiertage im gemeinsamen Jahreskalender.
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