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Feiertage & Ferien Zürich

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Urlaubsplanung in der Schweiz

Feiertage und Ferien in Zürich

Kantonale Hinweise für Teams mit Arbeitsort in Zürich – mit amtlichen Quellen und klarer Einordnung.

Kantonale Feiertage richtig einordnen

Knabenschiessen, Sechseläuten und Berchtoldstag sind im Kanton Zürich lokale, nicht gesetzliche Feiertage. Ein bezahlter freier Tag setzt eine Vereinbarung voraus.

Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag. Weitere Feiertage unterscheiden sich zwischen Kantonen und können regional abweichen. Ein Feiertag innerhalb von Ferien zählt nach der Information von ch.ch nicht als Ferientag.

Ferienrecht und Teamplanung

OR Art. 329a enthält den bundesrechtlichen Mindestferienanspruch. Für die betriebliche Planung sind zusätzlich Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsort und Dienstplan maßgeblich. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Der SL-Urlaubsplaner markiert kantonale Informationen im Kalender, ergänzt Hinweise und zeigt sie in der Komplettübersicht. Eine Auswahl von Kantonen ist nicht erforderlich.

Häufige Fragen

Muss ich im SL-Urlaubsplaner den Kanton Zürich auswählen?

Nein. Für die Schweiz gibt es keine Kantons-Auswahl. Kantonale Informationen werden im Kalender markiert, mit Hinweisen erläutert und in der Komplettübersicht sichtbar gemacht.

Welche Feiertage gelten in Zürich?

Der 1. August ist der einzige eidgenössische Feiertag. Weitere Tage ergeben sich aus kantonalem und gegebenenfalls regionalem Recht. Maßgeblich sind Arbeitsort und amtliche Feiertagsliste.

Was regelt OR Art. 329a?

OR Art. 329a regelt den Mindestferienanspruch. Die konkrete Ausgestaltung kann durch Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag und individuelle Arbeitszeit beeinflusst sein.

Abwesenheiten transparent abstimmen

Planen Sie Ferien, Krankheit, Vertretungen und relevante Feiertage im gemeinsamen Jahreskalender.

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