Urlaubsanspruch im ersten Arbeitsjahr – was gilt?
Im ersten Arbeitsjahr gelten besondere Regeln: Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). Vorher haben Arbeitnehmer nur einen anteiligen Anspruch.
Die 6-Monats-Wartezeit
Nach § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erwirbt der Arbeitnehmer den vollen Jahresurlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Das gilt auch dann, wenn die 6 Monate erst im nächsten Kalenderjahr vollendet werden.
Urlaub vor Ablauf der Wartezeit
Vor Ablauf der 6 Monate hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro vollständig gearbeitetem Monat. Beispiel bei 20 Tagen Jahresurlaub:
| Vollständige Monate | Anspruch (20 Tage/Jahr) |
|---|---|
| 1 Monat | 1/12 × 20 = 1,67 Tage (≈ 2 Tage) |
| 2 Monate | 2/12 × 20 = 3,33 Tage (≈ 3 Tage) |
| 3 Monate | 3/12 × 20 = 5 Tage |
| 4 Monate | 4/12 × 20 = 6,67 Tage (≈ 7 Tage) |
| 5 Monate | 5/12 × 20 = 8,33 Tage (≈ 8 Tage) |
| ab 6 Monate | Voller Jahresanspruch = 20 Tage |
Hinweis: Bruchteile werden auf ganze Tage aufgerundet, wenn sie mindestens einen halben Tag ergeben (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit endet?
Endet das Arbeitsverhältnis während der Probezeit (also vor Ablauf der 6 Monate), gilt die 1/12-Regelung. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf anteiligen Urlaub – als Freistellung oder Abgeltung. Mehr dazu im Artikel Urlaubsabgeltung bei Kündigung.
Anteiligen Urlaubsanspruch im SL-Urlaubsplaner abbilden
Im SL-Urlaubsplaner tragen Sie für neue Mitarbeiter das anteilige Urlaubskontingent direkt ein. Wenn nach 6 Monaten der volle Anspruch entsteht, passen Sie das Konto einmalig an – das Programm führt es dann automatisch weiter.
