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Urlaubsanspruch Probezeit

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Urlaubsanspruch Probezeit

Urlaubsanspruch besteht grundsätzlich auch während der Probezeit. Davon zu unterscheiden ist die sechsmonatige Wartezeit des Bundesurlaubsgesetzes, nach der erstmals der volle gesetzliche Jahresanspruch entsteht. Probezeit und Wartezeit erfüllen unterschiedliche Zwecke und müssen nicht gleich lang sein. Ob ein bestimmter Urlaubstermin möglich ist, entscheidet sich zusätzlich nach den Regeln zur Urlaubsgewährung.

Rechtsgrundlage und Einordnung

§ 4 BUrlG knüpft den erstmaligen vollen Anspruch an das sechsmonatige Bestehen des Arbeitsverhältnisses. § 5 Absatz 1 regelt bestimmte Fälle des Teilurlaubs, etwa wenn die Wartezeit im Kalenderjahr nicht erfüllt wird oder das Arbeitsverhältnis vorher endet. Dann kommt ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat in Betracht. Diese Voraussetzungen sollten anhand des konkreten Eintritts- und gegebenenfalls Austrittsdatums geprüft werden.

Die Probezeit schafft keine gesetzliche Urlaubssperre. Für die zeitliche Festlegung gilt § 7 Absatz 1 BUrlG: Urlaubswünsche sind mit dringenden betrieblichen Belangen und gegebenenfalls sozial vorrangigen Wünschen anderer Beschäftigter abzuwägen. Eine bereits privat gebuchte Reise ist umgekehrt keine automatische Freigabe. Auch bei Neueintritten braucht es eine klare Abstimmung darüber, ob Urlaub gewährt wird und wie die Tage im Urlaubskonto behandelt werden.

Quellen zur Einordnung:

Praxis in der Urlaubsplanung

Hinterlegen Sie das Eintrittsdatum, die regelmäßigen Arbeitstage und den vereinbarten Jahresurlaub. Besprechen Sie bereits bekannte Urlaubswünsche möglichst früh, damit Einarbeitung und Vertretung planbar bleiben. Trennen Sie im Kalender zwischen unverbindlich angekündigten Wünschen und tatsächlich genehmigten Zeiträumen. So entsteht weder bei neuen Beschäftigten noch bei den für die Einarbeitung zuständigen Personen der falsche Eindruck einer schon verbindlich getroffenen Entscheidung.

Wenn sich während der Probezeit ein Austritt abzeichnet, muss der Anspruch anhand der tatsächlichen Beschäftigungsdauer erneut geprüft werden. Eine pauschale Fortschreibung des vollen Jahreskontos kann dann unzutreffend sein. Dokumentieren Sie auch zugesagte günstigere Regelungen und bereits genommene Tage. Der Kalender sollte das geprüfte Ergebnis abbilden und zugleich sichtbar machen, welche Abwesenheiten für die verbleibende Einarbeitung berücksichtigt werden müssen. Das schafft eine nachvollziehbare Grundlage für beide Seiten.

Einordnung für Deutschland · Quellen geprüft am 08.09.2026. Vertragliche und tarifliche Besonderheiten sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

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