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Elternzeit

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Elternzeit

Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Freistellung zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Sie wirkt sich unter bestimmten Voraussetzungen auf den Erholungsurlaub aus, löscht vorhandene Urlaubstage aber nicht automatisch. Für die Urlaubsplanung sind vollständige Kalendermonate, eine mögliche Kürzungserklärung und eine Teilzeittätigkeit beim selben Arbeitgeber besonders wichtig.

Rechtsgrundlage und Einordnung

§ 17 Absatz 1 BEEG erlaubt dem Arbeitgeber, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Diese Möglichkeit gilt nicht, wenn während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet wird. Die Kürzung erfolgt nicht allein durch den Kalenderwechsel; die Entscheidung des Arbeitgebers muss erklärt werden. Teilmonate dürfen nicht wie volle Kalendermonate behandelt werden.

Nach § 17 Absatz 2 BEEG ist vor der Elternzeit nicht genommener Urlaub danach im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es anschließend nicht fortgesetzt, sieht Absatz 3 eine Abgeltung offener Ansprüche vor. Mutterschutzzeiten unterliegen eigenen Regeln. Eine Abwesenheitsübersicht muss deshalb erkennen lassen, welcher Zeitraum Elternzeit und welcher mutterschutzrechtlich bedingt ist.

Quellen zur Einordnung:

Praxis in der Urlaubsplanung

Erstellen Sie zu Beginn eine Bestandsübersicht und halten Sie Beginn, Ende sowie mögliche Teilzeitphasen fest. Prüfen Sie eine erklärte Kürzung anhand der tatsächlich vollständigen Kalendermonate. Dokumentieren Sie das Ergebnis und die Erklärung getrennt von der bloßen Abwesenheitsbuchung. So kann die Verwaltung später nachvollziehen, weshalb ein Jahresanspruch verändert wurde oder unverändert geblieben ist. Geänderte Elternzeitzeiträume sollten eine erneute Prüfung dieser Daten auslösen.

Planen Sie vor der Rückkehr ein Gespräch über Arbeitszeitmodell, offene Urlaubstage und gewünschte Freistellungen. Der erhaltene Bestand kann für die anschließende Einsatzplanung ebenso wichtig sein wie der neue Jahresurlaub. Eine automatische Standardfrist für sämtliche Vorjahrestage ist hier ungeeignet. Wenn die Rückkehr mit einer Veränderung der wöchentlichen Arbeitstage verbunden ist, muss zusätzlich die passende Berechnung geprüft werden. Erst danach sollten Urlaubskonto und Teamkalender auf den abgestimmten Stand gebracht werden.

Einordnung für Deutschland · Quellen geprüft am 08.09.2026. Vertragliche und tarifliche Besonderheiten sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

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