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Mindesturlaub

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Mindesturlaub

Mindesturlaub ist die gesetzlich geschützte Untergrenze des bezahlten Erholungsurlaubs. Das Bundesurlaubsgesetz sieht für eine Sechstagewoche 24 Werktage vor, entsprechend vier Urlaubswochen. Bei einer anderen Verteilung der Arbeitstage wird umgerechnet. Mehr Urlaub kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder besonderen gesetzlichen Vorschriften ergeben und muss zusätzlich berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage und Einordnung

§ 3 BUrlG zählt grundsätzlich alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen als Werktage. Wer regelmäßig an fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat damit einen gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen im vollen Urlaubsjahr. Bei regelmäßig drei Arbeitstagen sind es zwölf. Diese Rechenbeispiele beschreiben die Umrechnung der gesetzlichen Untergrenze und keine Aussage über einen bestimmten Arbeitsvertrag.

Die volle Jahreshöhe setzt die Regeln über Wartezeit und Teilurlaub voraus; dazu gehören §§ 4 und 5 BUrlG. Ein unterjähriger Beginn darf deshalb nicht allein mit einer pauschalen Jahreszahl beurteilt werden. Für die zeitliche Gewährung gilt § 7. Gesetzlicher Mindesturlaub und zusätzlich vereinbarter Urlaub können unterschiedlichen Detailregeln unterliegen, sofern die zusätzlichen Ansprüche wirksam eigenständig geregelt sind.

Quellen zur Einordnung:

Praxis in der Urlaubsplanung

Hinterlegen Sie in der Urlaubsplanung zuerst die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche und dann den tatsächlich vereinbarten Jahresanspruch. Ein freier Wochentag wird durch eine Urlaubswoche nicht zum Urlaubstag. Bei wechselnden Dienstplänen braucht die Berechnung einen geeigneten Bezugszeitraum; die bloße Betrachtung einer einzelnen zufällig kurzen Arbeitswoche führt leicht zu falschen Ergebnissen. Dokumentieren Sie die verwendete Grundlage direkt beim Urlaubskonto.

Ein häufiger Fehler ist, weniger tägliche Stunden automatisch mit weniger Urlaubstagen gleichzusetzen. Wer an denselben Wochentagen wie eine Vollzeitkraft arbeitet, benötigt für eine freie Woche dieselbe Anzahl Urlaubstage. Erst weniger Arbeitstage verändern die Umrechnung. Kontrollieren Sie deshalb auch bei jeder Vertragsänderung, ob sich die Zahl der Arbeitstage oder nur die tägliche Arbeitszeit geändert hat. Das verhindert unnötige Korrekturen und macht Rückfragen aus dem Team leichter nachvollziehbar.

Einordnung für Deutschland · Quellen geprüft am 08.09.2026. Vertragliche und tarifliche Besonderheiten sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

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