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Vertretungsregelung

Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung für Firmen, Teams und datensensible Branchen.

Vertretungsregelung

Eine Vertretungsregelung legt fest, wer während einer Abwesenheit welche Aufgaben übernimmt und welche Befugnisse dafür erforderlich sind. Sie soll laufende Arbeit trotz Urlaub, Krankheit oder anderer Fehlzeiten ermöglichen. Für die Urlaubsplanung ist sie eine organisatorische Grundlage: Eine benannte Person muss auch verfügbar, eingearbeitet und für die übertragenen Aufgaben zuständig sein.

Rechtsgrundlage und Einordnung

Es gibt im Bundesurlaubsgesetz keine allgemeine Vorgabe für ein bestimmtes Vertretungsformular oder eine feste Mindestbesetzung jeder Abteilung. Für die Urlaubsgewährung bleibt § 7 Absatz 1 BUrlG maßgeblich. Betriebliche Belange sind mit den Urlaubswünschen und gegebenenfalls sozial vorrangigen Wünschen anderer Beschäftigter abzuwägen. Die bloße Feststellung „keine Vertretung eingetragen“ ersetzt diese Prüfung nicht und macht aus einem organisatorischen Feld keinen gesetzlichen Ablehnungsgrund.

Allgemeine Urlaubsgrundsätze und der Urlaubsplan unterliegen bei bestehendem Betriebsrat der Mitbestimmung nach § 87 Absatz 1 Nummer 5 BetrVG. Darüber hinaus müssen Befugnisse und Arbeitsorganisation zu den jeweiligen betrieblichen Regeln passen. Eine Vertretungszusage allein erteilt beispielsweise noch keine Berechtigung für jede vertrauliche Unterlage oder verbindliche Entscheidung. Solche Zuständigkeiten sollten vor Beginn der Abwesenheit ausdrücklich geklärt werden.

Quellen zur Einordnung:

Praxis in der Urlaubsplanung

Listen Sie zunächst die während des Urlaubs tatsächlich anfallenden Aufgaben auf. Ordnen Sie ihnen eine verfügbare Vertretung und bei Bedarf eine weitere Ansprechperson zu. Prüfen Sie Überschneidungen mit anderen Abwesenheiten sowie die Arbeitsbelastung der übernehmenden Person. Eine gegenseitige Vertretung hilft wenig, wenn beide gleichzeitig fehlen. Vereinbaren Sie außerdem, welche Aufgaben warten können und bei welchen Terminen rechtzeitig eine Entscheidung vorbereitet werden muss.

Eine kurze Übergabe sollte offene Vorgänge, Fristen, Ablageorte und Eskalationswege enthalten. Für den gemeinsamen Kalender reichen sachliche Angaben zur Abwesenheit und Vertretung; sensible Einzelheiten gehören in die dafür vorgesehenen Systeme. Klären Sie nach der Rückkehr, welche Vorgänge weiterbearbeitet werden müssen. Die Regelung sollte so funktionieren, dass die abwesende Person ihren Urlaub tatsächlich nutzen kann. Regelmäßige Überprüfung hält Vertretungspläne aktuell, wenn sich Aufgaben, Teamzusammensetzung oder Arbeitszeitmodelle verändern.

Einordnung für Deutschland · Quellen geprüft am 08.09.2026. Vertragliche und tarifliche Besonderheiten sind im Einzelfall zu berücksichtigen.

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